Alles, was Sie für den legalen Verkauf von hausgemachtem Essen wissen müssen – Schritt für Schritt erklärt.
Bevor Sie loslegen, müssen Sie dem Staat mitteilen, dass Sie ein Gewerbe betreiben. Das ist oft ein einziger Termin, aber wichtig.
Jeder, der gewerblich mit leicht verderblichen Lebensmitteln (Fleisch, Fisch, Milch, Eier) zu tun hat, braucht eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Das nennt sich Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz.
Ihre Kunden müssen genau wissen, was sie essen. Die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) schreibt vor, dass Sie die 14 häufigsten Allergene kennzeichnen müssen.
Das Gesundheitsamt wird Ihre Küche prüfen (oder Sie müssen Fotos einreichen). Achten Sie auf diese Punkte:
Wenn Sie alle behördlichen Schritte erledigt haben, sind Sie bereit für die Plattform: