Ihr Weg zur Anbieterin

Alles, was Sie für den legalen Verkauf von hausgemachtem Essen wissen müssen – Schritt für Schritt erklärt.

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Die rechtliche Grundlage: Gewerbe & Registrierung

Bevor Sie loslegen, müssen Sie dem Staat mitteilen, dass Sie ein Gewerbe betreiben. Das ist oft ein einziger Termin, aber wichtig.

  • Gewerbeanmeldung: Gehen Sie zu Ihrem örtlichen Gewerbeamt (Rathaus). Die Kosten liegen meist zwischen 25 und 100 Euro. Tipp: Nutzen Sie die offiziellen Online-Formulare Ihrer Stadt, um doppelte Gebühren zu vermeiden.
  • Lebensmittel-Registrierung: Die Gewerbeanmeldung gilt oft schon als Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung. Fragen Sie im Amt explizit nach, ob Sie noch ein separates Formular für die Lebensmittelaufsicht ausfüllen müssen .
Wichtig für Ihre Küche: Wenn Sie in Ihrer privaten Wohnung kochen wollen, ist das oft problematisch. Viele Behörden verlangen eine strikte Trennung von privater und gewerblicher Nutzung (getrennte Küchen, keine Haustiere während der Arbeit). Klären Sie dies vor der Anmeldung mit dem Gesundheitsamt, sonst riskieren Sie ein Verbot.
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Ihre Gesundheit: Die Belehrung nach § 43 IfSG

Jeder, der gewerblich mit leicht verderblichen Lebensmitteln (Fleisch, Fisch, Milch, Eier) zu tun hat, braucht eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Das nennt sich Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz.

  • Kosten: Je nach Stadt zahlen Sie zwischen 12,50 € und 28 €.
  • Ablauf: Sie hören einen Vortrag (oft auch online möglich) über Hygiene und müssen danach unterschreiben, dass Sie keine ansteckenden Krankheiten haben.
  • Wichtig: Diese Belehrung brauchen Sie vor Ihrer ersten Tätigkeit. Sie ist nicht das gleiche wie die Hygieneschulung nach LMHV (die macht man oft bei der IHK).
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Die Kennzeichnung: Allergene & Zutaten

Ihre Kunden müssen genau wissen, was sie essen. Die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) schreibt vor, dass Sie die 14 häufigsten Allergene kennzeichnen müssen.

  • Die 14 Allergene: Gluten, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch, Schalenfrüchte (Nüsse), Sellerie, Senf, Sesam, Schwefeldioxid/Sulfite, Lupinen, Weichtiere.
  • Wie kennzeichnen? Bei Ihren Gerichten auf fremdessen.de geben Sie diese Allergene in das entsprechende Feld ein. Das System zeigt sie dann für den Kunden sichtbar an.
  • Zutaten: Listen Sie alle Zutaten vollständig auf. Wenn Sie Ihre Rezeptur ändern, müssen Sie das Gericht auf der Plattform aktualisieren.
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Die Praxis: Ihre Küche & Hygiene

Das Gesundheitsamt wird Ihre Küche prüfen (oder Sie müssen Fotos einreichen). Achten Sie auf diese Punkte:

  • Sauberkeit: Arbeitsflächen müssen leicht zu reinigen sein. Getrennte Bereiche für rohe und gekochte Lebensmittel sind Pflicht.
  • Kühlung: Ein Kühlschrank mit Thermometer ist Pflicht (max. +7°C, für leicht Verderbliches +4°C).
  • Hände waschen: Ein separates Handwaschbecken mit Seife und Einmalhandtüchern ist vorgeschrieben.
  • Schädlingsbekämpfung: Insektennetze an Fenstern sind oft Pflicht.
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Der Start auf fremdessen.de

Wenn Sie alle behördlichen Schritte erledigt haben, sind Sie bereit für die Plattform:

  • Registrieren Sie sich als Anbieterin.
  • Laden Sie Ihr Profilbild (Avatar) hoch.
  • Reichen Sie Ihr erstes Gericht ein. Unser Admin-Team prüft es (Allergene, Zutaten, Plausibilität) und schaltet es dann frei.
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